Von jedem Teilnehmenden am Second-Hand Basar ist der Basarvertrag der Pfundsfrauen e.V.
durch Unterschrift zu bestätigen und zu akzeptieren.
Basarvertrag:
1. Der Teilnehmende verpflichtet sich die Basarbedingungen, welche ihm zugesandt und damit zur Kenntnis gebracht wurden, einzuhalten. Der Basarvertrag ist unterschrieben zum Basar mitzubringen.
2. Der Teilnehmende darf maximal 100 Teile und 10 Paar Schuhe anbieten.
Die angebotene Ware muss:
angeboten werden. Der Verein der Pfundsfrauen behält sich das Recht vor, unangemessene Waren aus dem Verkaufsraum zu entfernen.
3.
Der Teilnehmende verpflichtet sich 15% seines Verkaufserlöses als Standgeld an die Pfundsfrauen zu entrichten.
Mitglieder der Pfundsfrauen zahlen 10% Standgeld.
Dieser Beitrag wird automatisch abends beim Basar vom Erlös einbehalten.
4. Der Teilnehmende verpflichtet sich eine selbstgebackene Torte
mitzubringen (mit Zutatenliste), keine Tiefkühlware und kein Sandkuchen.
Wer keine Torte oder eine minderwertige Torte mitbringt, bezahlt 25€.
5. Das Mitbringen eigener Lebensmittel und Getränke ist nicht erlaubt.
6. Bei der Teilnahme als aktiver Verkäufer besteht Dienstpflicht
von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. Basar-Ende.
Einem passiven Verkäufer, bei Nichterscheinen zum Dienst oder zu langes Entfernen vom Dienst werden 25% vom Verkaufserlös berechnet.
7. Der Teilnehmende verpflichtet sich einen Kleiderständer
(Industriekleiderständer) mitzubringen, einen stabilen aus Metall (keine kleinen Ständer, die man überall bekommt)! Ohne Ständer werden 8€ Ständergebühr fällig.
Die Pfundsfrauen behalten sich das Recht vor, ungeeignete Ständer abzulehnen.
8. Die Teilnahme am Basar erfolgt auf eigenes Risiko der
Teilnehmende.
9. Der Verein der Pfundsfrauen übernimmt keinerlei
Haftung für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der angebotenen Waren bzw. Eigentum der Teilnehmende. Dafür haftet jeder Teilnehmende selbst, d.h. die Teilnahme erfolgt auf eigenes
Risiko.
10. Der Verein haftet nicht für Schäden, die Teilnehmende am
Basar erleiden. Insbesondere haftet er nicht bei Eigenverschulden der Teilnehmenden.
11. Der Verein Pfundsfrauen haftet nicht für Verstöße der Teilnehmenden gegen gesetzliche Vorschriften. Insbesondere des Steuerrechts und des Gewerberechts sowie des Markenrechts, Urheberrechts, Geschmacksmusterrechts usw. Jeder Teilnehmende ist für die Einhaltung der Gesetze selbst verantwortlich. Die Teilnehmenden stellen den Verein im Außenverhältnis von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten frei.
12. Sollte der Teilnehmende einen Schaden im Ausstellungsort verursachen, ist er dafür haftbar. Er verpflichtet sich dem Verein der Pfundsfrauen seine Haftpflichtversicherung nach Aufforderung bekannt zu geben.
13. Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass nicht verkaufte Ware, die bei Ende des Basars dem Besitzer nicht zugeordnet werden konnte, einer gemeinnützigen Organisation gespendet wird.
Name ………………………………………………………………………………………
Straße ………………………………………………………………………………………
PLZ und Ort ……………………………………………………………………………………...
Telefonnummer ………………………………………………………………………………………
Basarnummer ……………………………
Dienst …………………………….
Bitte unbedingt ausgefüllt und unterschrieben (!) zum Basar mitbringen.